Veröffentlicht am 10. März 2026 • Lesezeit: 6 Minuten • Autor: Lukas Brandt, Krypto-Zahlungen und Steuerrahmen
Hinter der Frage „muss ich das versteuern?“ stecken zwei Fragen, und die meisten Missverständnisse im Netz entstehen, weil sie als eine beantwortet werden. Erstens: ist der Gewinn selbst steuerpflichtig? Zweitens: ist es steuerpflichtig, wenn Sie die Kryptowährung später in Euro oder in eine andere Währung tauschen? In Deutschland haben beide unterschiedliche Antworten — und sie stehen an unterschiedlichen Stellen im Gesetz.
Eine frühere Fassung dieses Artikels war um Rakeback und die Zahl „70 % netto“ gebaut. Das Rakeback selbst ist echt: der Anbieter gibt einen Anteil des Hausvorteils zurück, 50 % als Standard und 70 % in der ersten Woche. Falsch war das „netto“ — die Zahl beschreibt einen Anteil des Hausvorteils und kein Steuerergebnis — und die darauf aufgebauten Optimierungsratschläge. Erneut geprüft am 14. Oktober 2026.
Frage eins: der Gewinn selbst
Die deutsche Einkommensteuer arbeitet mit einer abgeschlossenen Liste. § 2 EStG nennt die Einkunftsarten, die besteuert werden, und ein Gewinn aus einem Glücksspiel gehört beim privaten Spieler nicht dazu. Deshalb bleiben Gewinne eines Freizeitspielers in der Regel außerhalb der Einkommensteuer — nicht wegen einer Befreiung, sondern weil es keine Einkunftsart gibt, in die sie fallen.
Die Ausnahme ist Spiel, das aufhört, Freizeit zu sein. Wo jemand organisiert und geschäftsmäßig spielt, haben Finanzgerichte darin eine gewerbliche Tätigkeit gesehen — dann sind die Einkünfte steuerpflichtig wie jeder andere Gewinn. Wo diese Grenze verläuft, wird am Einzelfall entschieden, und genau das kann ein Artikel für Sie nicht klären.
Die Steuer des Anbieters ist nicht Ihre Erklärung. Deutschland besteuert die Einsätze an virtuellen Automatenspielen über den lizenzierten Anbieter, nicht über den Spieler. Dieser Anbieter ist in Anjouan lizenziert (ALSI-202509004-FI1) und nicht in Deutschland, dieses Regime gilt für ihn also gar nicht — und von Ihrem Konto wird dafür nichts abgezogen.
Frage zwei: die Kryptowährung
Privat gehaltene Kryptowährung gilt für § 23 EStG als „anderes Wirtschaftsgut“. Eine Veräußerung innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung ist ein privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG); nach mehr als einem Jahr liegt der Gewinn außerhalb. Die Grenze steht in derselben Vorschrift: nach § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG bleiben Gewinne steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr weniger als 1 000 Euro betragen hat.
Zwei Details entscheiden mehr Fälle als der Steuersatz. Die 1 000 Euro sind eine Freigrenze und kein Freibetrag: bei 1 000 Euro wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber. Und sie umfasst alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Jahres, nicht nur die, die mit einem Casino zu tun haben.
Wo die eigentliche Schwierigkeit liegt
Nicht beim Satz, sondern bei der Anschaffung. Eine Kryptowährung, die als Auszahlung kam, hat keinen Kaufpreis — wann die Jahresfrist beginnt und mit welchem Eurowert, ist deshalb genau die Frage für eine Beratung und nicht für ein Forum. Dasselbe gilt für den Tausch einer Währung in eine andere: das ist eine Veräußerung der ersten, auch wenn nie ein Euro bewegt wird.
| Frage | Wo die Antwort steht | Was aufzubewahren ist |
|---|---|---|
| Ist der Gewinn selbst steuerpflichtig? | § 2 EStG — die Liste der Einkunftsarten; Rechtsprechung zum gewerblichen Spiel | Belege dafür, dass es Freizeit ist: keine Organisation, keine festen Zeiten |
| Ist die Veräußerung der Kryptowährung steuerpflichtig? | § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG — innerhalb eines Jahres nach Anschaffung | Datum und Eurowert bei Anschaffung und bei Veräußerung |
| Liegt der Gewinn unter der Grenze? | § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG — unter 1 000 Euro im Kalenderjahr | Alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Jahres, nicht nur die vom Casino |
| Wer zahlt die Steuer auf das Spiel? | Der lizenzierte Anbieter über die einsatzbezogene Glücksspielsteuer | Nichts — das ist nicht Ihre Erklärung |
Der Gewinn und die Kryptowährung sind zwei Ereignisse. Sie als eines zu behandeln, erzeugt Antworten, die in beide Richtungen falsch sind.
Dokumentation, weil sie Ihnen niemand liefert
Der Anbieter veröffentlicht nichts, was einer Steuerbescheinigung ähnelt, und als reine Krypto-Plattform hat er auch keinen Bankbeleg, auf den man zurückgreifen könnte. Aufzubewahren ist — ab der ersten Einzahlung, nicht ab der ersten Auszahlung — Datum und Betrag jeder Übertragung, der Eurowert in diesem Moment, die Wallet-Adressen beider Seiten und die Transaktions-Hashes. Unterstützt werden dreizehn Kryptowährungen und kein Fiatgeld; Ihre Aufzeichnung ist also die einzige.
Wie sich eine Krypto-Auszahlung praktisch von einer Kartenauszahlung unterscheidet — samt dem Teil, der nicht rückholbar ist — steht in unserem Artikel darüber, was sich bei Krypto-Casinos tatsächlich geändert hat. Und warum die Beträge vor dem Start und nicht am Ende eines Abends festgelegt werden, steht in unserem Text zu Budget und Sitzungsgrenzen.
Was dieser Artikel nicht ist
Er ist keine Beratung und ersetzt keine. Wo eine echte Summe daran hängt — eine größere Auszahlung, ein Umzug über Grenzen, die Frage, ob das Spiel gewerblich geworden ist —, ist eine Einschätzung aus qualifizierter Beratung mehr wert als zehn selbstsichere Forenantworten, diese hier eingeschlossen.
Wer nicht in Deutschland steuerpflichtig ist, behält die Struktur der beiden Fragen, bekommt aber zwei andere Antworten. Und die Bedingungen des Anbieters nennen Länder, aus denen er keine Spieler annimmt — Australien darunter —, für viele Leser ist die Steuerfrage also nicht die erste. Am Automaten selbst ändert das alles nichts: was an Slots einstellbar ist und was nicht.
Primärquelle der oben zitierten Stellen: § 23 EStG im Volltext, gelesen am 14. Oktober 2026.